17. September 2007
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Nicht nur Teppiche werden von Kinderhand geknüpft, auch die Schokolade wird von Kindern gepflügt.
Von der Elfenbeinküste, dem weltweit größten Kakaoproduzenten, werden Kakaoprodukte auch zu uns importiert. In Deutschland gibt es 215 Schokoladenproduzenten, allen voran die Firma Ritter Sport oder die Krüger Gruppe, die laut Monitor mit Schokolade im Jahr 2006 einen Umsatz von 4,4 Milliarden Euro machten. Dazu beigetragen haben etwa 600.000 Kinder von der Elfenbeinküste, und weitere etwa 12.000 aus den Nachbarstaaten, die die Kakaobohnen unter unmenschlichen Bedingungen sammeln müssen.
Kinder werden dazu unter falschen Versprechungen von ihren Familien getrennt. Anstatt die angepriesene Ausbildung antreten zu dürfen, werden sie an Plantagenbesitzer von Kakaoanpflanzungen verkauft, um dort auf den Feldern zu schuften. Dass diese Kinder oftmals jahrelang auf diesen diesen Plantagen arbeiten, letzenendes ohne Ausbildung, und von Krankheiten gezeichnet, ihr weiteres Leben fristen, ist der Schokoladenindustrie durchaus bekannt. Nur vage versucht sie diesem “Problem” mit einem Budget von 30.000 Euro gegenzusteuern.
Von daher ist es zynisch, wenn ein bekannter Hersteller von Schokoladenartikeln sich genau diesen Sachverhalt auf seine Fahne schreibt: Kinder-Schokolade. Von Kindern, für Kinder.

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9. Juni 2007
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…und vielleicht bald wieder raus aus dem Knast. Der Sheriff hilft, wenn es einem mal nicht so gut geht in den amerikanischen Knästen.
Da sie über Lichtverhältnisse, schlechtem Hotdog, fehlendem Kissen und vor allem psychischer Anspannung klagte, durfte sie wieder raus aus dem Knast. Die elektronische Fussfessel sollte sie in ihrer Villa aber um behalten, um etwaige Partiegänge zu orten, - allein Paparazzies hätten hierfür auch schon gesorgt, um jeden ihrer Schritte zu verfolgen.
In den USA, in dem schon die Hautfarbe, oder auch die Haarlänge, ausreicht, ins Gefängnis zu wandern, um dort, auch ohne Beweise für eine Tat, sterben zu müssen, ergeht nicht Gnade vor Recht, sondern Geld vor Recht. Kaum anders ist es zu erklären, dass ein Sheriff sich vor die Instanz Staatsanwalt mogelt, um Paris Hilton kurzerhand frei zu lassen. Die passende Domain prisonerparishilton.com steht für diese Story zur Zeit bei einem Angebot von 999.999,99 EUR. Allein aus dieser Sicht wäre es schon gut, wenn sie länger im Knast bliebe, dann würde diese Domain sicher weiter an Wert steigen.
Und sie bleibt es denn auch und wandert zurück ins Gefängnis, und sollte nach dem Machtwort des Richters dann doch ihre restlichen Tage in ‘gewohnter Umgebung’ absitzen.

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7. Juni 2007
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Während es in Frankreich gang und gäbe ist, Fahrzeuge in Brand zu stecken, kommt es auch hierzulande langsam in Mode. Die Berliner Polizei verzeichnete bisher 59 brennende Fahrzeuge (Stand 07.06.07) in Berlin. Angeführt wird die Hitliste der geschädigten Autos von Mercedes Benz. Eine detaillierte Aufstellung findet sich unter brennende-autos.de, wo auch die Tatorte mit Hilfe von Google Maps lokalisiert werden.
Dass auch Deutschland liebstes Kind dererlei Anschlägen zum Opfer fällt, kann eine Form des Protestes sein, nur scheint nicht bekannt, wogegen sich dieser richten soll. Während der stellvertretende Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion, Herr Bosbach, in der N24-Talkshow “Bärbel Schäfer - Talk ohne Show” vom 05.06.07, noch von einer Verbindung zu den G8-Gegnern spricht, warnt der Berliner Politiker Hans-Christian Ströbele (MdB Bündnis90/Die Grünen) davor, nicht alles gleich in einen Topf zu werfen und pauschal zu verurteilen. Zumindest waren sich beide einig, dass in der gesamten Bundesrepublik bisher etwa 200 Autos dem Brandmartyrium zum Opfer gefallen sind. Dabei könnte Herr Ströbele Recht haben, denn gehäuft brennen die Autos in Kreuzberg, dem zweitärmsten Stadtteil von Berlin, und das kann nicht im Sinne der Globalisierungsgegner sein, die bekanntlich eine Angleichung zwischen Arm und Reich suchen.
Die besser Betuchten in Kreuzberg können sich vor dem Verbrennen ihrer Limosinen wappnen, indem sie ihre Autos praktisch bis mit in die Wohnung nehmen können. Der kleine Mann darf weiterhin zittern, dass sein teuer erspartes Auto nicht vor der Haustür abgefackelt wird, denn für ein echtes Carloft reicht das Geld dann doch nicht.

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12. März 2007
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Eigentlich eine feine Sache der Geschenkgutschein von Amazon, der als E-Mail, E-Card oder ordinärer Brief verschickt werden kann, - wenn er dann auch termingerecht ankommt. Dass das nicht unbedingt klappt, zeigt sich, wenn auf der Eingabeseite das Datum, an dem der (elektronische) Brief verschickt werden soll, korrekt ausgefüllt wird, auf der Folgeseite beim Bearbeiten des Grußes über ein Reload aber verloren geht, was zur Folge hat, dass der Brief erbarmungslos auf die Reise geht und schon vorher den Adressaten erreicht. Der Support bei Amazon entschuldigt sich dann auch höflichst, gelobt Besserung, kann aber Geschehenes leider nicht ungeschehen machen.
Aus der Datenbank von Amazon ist der hinterlegte Gruß jedenfalls spurlos verschwunden und hat keine Spuren hinterlassen, so der Support. In Aussicht gestellt wird eine magere Gutschrift für diesen kapitalen Fehler, der, wenn er weiterhin auftritt, nicht gerade werbewirksam daherkommt, sollten zum Beispiel Geburtstagsgrüße nicht termingerecht versandt werden. In der Hoffnung, dass beim nächsten Mal die Daten für diese Sitzung ordentlich in einem Cookie, einer Session oder in der Datenbank hinterlegt und bis zum finalen Ende für einen ordentlichen Versand festgehalten werden, sollte dieses Feature trotzdem nicht gemieden werden, da es einfach und unbequem ist, dem Gratulanten schnell und unkompliziert ein Geschenk zukommen zu lassen, wenn der elektronische Gruß nicht in einem allzu festgeschnürtem Spam-Filter hängen bleibt.

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24. Februar 2007
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So entschied zumindest der Bundesfinanzhof zum Nachteil eines Klägers, der eine gekaufte Domain als Betriebsausgaben geltend machen wollte. Der Bundesfinanzhof lässt lediglich die für den Kauf entstandene Umsatzsteuer als Betriebsausgaben gelten, den Nettopreis der gekauften Domain aber nicht. Dabei bestand der Kläger darauf, dass sich die hinter einer Domain befindliche Software ‘abnutze’ und somit abschreibbare Kosten verursache. Somit stuft der Bundesfinanzhof eine Domain steuerrechtlich als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut ein.
Was sich hinter ‘abnutzbare Wirtschaftsgüter’ verbirgt, lässt sich auf www.geld.de nachlesen:
Als abnutzbare Wirtschaftsgüter werden alle Güter bezeichnet, die einer Abnutzung aus technischer oder wirtschaftlicher Sicht unterliegen. Dabei kann es sich um bewegliche und unbewegliche, sowie immaterielle Wirtschaftsgüter handeln.
Dabei hat der Kläger nicht ganz Unrecht, wenn er meint, dass eine Abnutzung vorliegt, wo es doch laut Definition heißt, dass auch wirtschaftliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen. Denn in der Praxis ist es oft so, dass eine gekaufte Domain einen kompletten Relaunch der Seiten nach sich zieht. Schon allein aus dem Grund, weil die dahinter liegende Struktur veraltet, nicht mehr zeitgemäss programmiert und buggy ist - somit als ‘abgenutzt’ angesehen werden kann. Für diesen notwendigen Relaunch müssen Ressourcen freigemacht und bezahlt werden. So gesehen wirtschaftlich bedingte Folgekosten, die dem Erwerb einer erworbenen Domain unweigerlich folgen.

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10. Februar 2007
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Die Webseite www.genealogie.de nimmt es nicht so genau, um die Preise für ihren Dienst zur Ahnenforschung deutlich ins Sichtfeld zu rücken. So passiert es schonmal, dass der Auftrag über die Webseite vom Kunden erteilt wird und diesem erst nach Herunterscrollen der Seite, unten im Kleingedrucktem, der Preis über 60 Euro/Jahr – immerhin fett dargestellt - sichtbar wird.
Die WDR-Sendung markt recherchiert für Namenssuchende und fährt nach Frankfurt, wo laut Impressum die Geschäftsstelle sein soll. Das Büro wird auch gefunden, nur, es ist leer, und laut Nachbarn auch nie wirklich bezogen worden. Ein Anruf unter der angegebenen Nummer, die auch auf der Webseite zu finden ist, erweist sich ebenfalls als wirkungslos, da schlichtweg niemand ans Telefon geht. Dafür lässt ein Ansagenband für 9 Cent/Minute von sich hören. Zuguterletzt wird der Versuch gestartet, über die Zweigniederlassung an Verantwortliche dieser Webseite zu kommen. Ergebnis: die Niederlassung ist in England, westlich von London, in Berkshire, beheimatet, wo als Direktorin Frau ‘Marina Wagner’ – wenn es sie denn gibt – für diese Firma residiert.
Die Recherche von markt ergibt, dass Namenssuchende wohl kaum ein Chance haben, wieder an ihr Geld zu kommen, obwohl sie ein Widerrufsrecht geniessen. Umso ägerlicher, dass allein Forderungen und Mahnungen ihren Weg zu den Kunden finden, sollten bei Frau Wagner keine Einzahlungen verbucht werden.

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