Es wird gemutmasst, dass es ähnlich einer frenchconnection eine germanconnection fuer Gewebeteile zwischen einer deutschen Firma und russischen Medizinern in der Ukraine gibt. Gewebeteile von Knochen, Knorpel, Sehnen, Haut oder Herzen sollen vom Osten, über Deutschland, in die USA verschoben werden. Die russische Staatsanwalt greift nicht ein, weil das medizinische Material lediglich aufbereitet, nicht aber sogleich, implantiert wird. Die deutsche Justiz muss erst noch wachgerüttelt werden, während sich in den Vereinigten Staaten die Rechtsanwälte schon seit längerem gerne lukrative juristische Schlachten zu diesem Thema liefern.
In Deutschland hält man sich zu diesem Thema noch auffällig bedeckt, weil nicht sein kann, was nicht sein darf, da doch jeder Patient noch zu Lebzeiten über die weitere Verwertung seiner Organe oder seines Gewebes bestimmen kann, was damit passieren darf oder soll. Und wenn der Tote dies nicht mehr rechtzeitig bestimmen konnnte, darf dies laut Gesetz ein naher Verwandter für ihn erledigen. Doch wer garantiert eigentlich dem Angehörigen hierzulande, dass, nach Anfrage durch Mediziner, die Leiche auch im kompletten, natürlichen Zustand die letzte Ruhestätte findet? Es wird doch, wie in Russland auch, kein Angehöriger kontrollieren können, wenn anstelle der Knochen Holzpfähle den Leichnam bis zur Beerdigung, und darüber hinaus, fortan ausschmücken. Erst recht nicht kann er dies bei einer gewünschten Feuerbestattung, wo gerade wegen des Holzes die Leiche besonders gut zündeln wird. Und der Asche des Verstorbenen lässt sich kaum ansehen, ob nun Knochen oder Holz verbrannt wurde, es sei denn, es liesse sich ein rostiger Nagel in der Urne wiederfinden.
Leichen – und ihr Gewebe
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