Elektrosmog – Sendemast umwickelt

Ein Wohnwagenbesitzer aus Freiburg wurde zu einer Geldstrafe von 100 Euro verklagt, weil er einen Sendemast eines Mobilfunksenders mit einer Aluwärmedecke umwickelte. Der Beklagte wähnte sich in Angst vor den vom Sendemast ausgehenden Strahlungen und glaubte, mit der Decke die Gefahr einer Bestrahlung durch Elektrosmog zu bannen. Noch bevor er vom Sendemast erfuhr, der in Richtung seiner Liegenschaft ausgerichtet war, soll er einen ‘lebensbedrohenden Beinahezusammenbruch’ erlitten haben. Sein Anwalt wies daraufhin, dass Bürger einen Anspruch auf stahlungsfreie Räume haben sollten, indem, wie in Schweden, Schutzräume für elektrosensible Menschen zur Verfügung gestellt werden sollten. Der Richter sah in dem vermeintlichen Elektrosmog-Geschädigten keinen Simulanten, betonte aber, dass der korrekte Klageweg eine zivilrechtliche Klage gegen den Sendemastbetreiber gewesen wäre.

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