Pfändung von Grabsteinen

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Bleibt der Verstorbene der Nachwelt noch etwas schuldig, ist es möglich, ihm den Grabstein zu pfänden. Dies entschied der Bundesgrichtshof nach einem Beschluss vom 20.12.05. Grund: Grabmäler oder Grabsteine dienten lediglich zum Andenken an die Verstorbenen.

Links:

Handelsblatt: Auch ein Grabstein kann gepfändet werden
BGH: Beschluss vom 20. Dezember 2005 – VII ZB 48/05

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