Oder aus Deutsch: Schlagring-Weinöffner. Echt praktisch, wenn sich der Korken dann doch zu fest in den bottleneck verewigen wollte, und es eines festen Zuges bedarf, um ihn aus der Flasche zu befreien. Ebenso praktisch, wenn im Laufe der Abends, während schon unzählige Flaschen mit dem brass knuckles geöffnet wurden, die Stimmung kippt. Und immer noch praktisch, wenn auch die letzten Gäste einfach nicht nach Hause gehen wollen.
Archiv für Februar 2007
brass nuckle wine openers
Samstag, 24. Februar 2007Domain-Name nutzt sich nicht ab
Samstag, 24. Februar 2007So entschied zumindest der Bundesfinanzhof zum Nachteil eines Klägers, der eine gekaufte Domain als Betriebsausgaben geltend machen wollte. Der Bundesfinanzhof lässt lediglich die für den Kauf entstandene Umsatzsteuer als Betriebsausgaben gelten, den Nettopreis der gekauften Domain aber nicht. Dabei bestand der Kläger darauf, dass sich die hinter einer Domain befindliche Software ‘abnutze’ und somit abschreibbare Kosten verursache. Somit stuft der Bundesfinanzhof eine Domain steuerrechtlich als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut ein.
Was sich hinter ‘abnutzbare Wirtschaftsgüter’ verbirgt, lässt sich auf www.geld.de nachlesen:
Als abnutzbare Wirtschaftsgüter werden alle Güter bezeichnet, die einer Abnutzung aus technischer oder wirtschaftlicher Sicht unterliegen. Dabei kann es sich um bewegliche und unbewegliche, sowie immaterielle Wirtschaftsgüter handeln.
Dabei hat der Kläger nicht ganz Unrecht, wenn er meint, dass eine Abnutzung vorliegt, wo es doch laut Definition heißt, dass auch wirtschaftliche Gesichtspunkte eine Rolle spielen. Denn in der Praxis ist es oft so, dass eine gekaufte Domain einen kompletten Relaunch der Seiten nach sich zieht. Schon allein aus dem Grund, weil die dahinter liegende Struktur veraltet, nicht mehr zeitgemäss programmiert und buggy ist – somit als ‘abgenutzt’ angesehen werden kann. Für diesen notwendigen Relaunch müssen Ressourcen freigemacht und bezahlt werden. So gesehen wirtschaftlich bedingte Folgekosten, die dem Erwerb einer erworbenen Domain unweigerlich folgen.
Abzocke im Dienste der Ahnenforschung?
Samstag, 10. Februar 2007Die Webseite www.genealogie.de nimmt es nicht so genau, um die Preise für ihren Dienst zur Ahnenforschung deutlich ins Sichtfeld zu rücken. So passiert es schonmal, dass der Auftrag über die Webseite vom Kunden erteilt wird und diesem erst nach Herunterscrollen der Seite, unten im Kleingedrucktem, der Preis über 60 Euro/Jahr – immerhin fett dargestellt – sichtbar wird.
Die WDR-Sendung markt recherchiert für Namenssuchende und fährt nach Frankfurt, wo laut Impressum die Geschäftsstelle sein soll. Das Büro wird auch gefunden, nur, es ist leer, und laut Nachbarn auch nie wirklich bezogen worden. Ein Anruf unter der angegebenen Nummer, die auch auf der Webseite zu finden ist, erweist sich ebenfalls als wirkungslos, da schlichtweg niemand ans Telefon geht. Dafür lässt ein Ansagenband für 9 Cent/Minute von sich hören. Zuguterletzt wird der Versuch gestartet, über die Zweigniederlassung an Verantwortliche dieser Webseite zu kommen. Ergebnis: die Niederlassung ist in England, westlich von London, in Berkshire, beheimatet, wo als Direktorin Frau ‘Marina Wagner’ – wenn es sie denn gibt – für diese Firma residiert.
Die Recherche von markt ergibt, dass Namenssuchende wohl kaum ein Chance haben, wieder an ihr Geld zu kommen, obwohl sie ein Widerrufsrecht geniessen. Umso ägerlicher, dass allein Forderungen und Mahnungen ihren Weg zu den Kunden finden, sollten bei Frau Wagner keine Einzahlungen verbucht werden.
